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   OLG Hamm, 28.01.1983 - 11 U 161/82   

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https://dejure.org/1983,16367
OLG Hamm, 28.01.1983 - 11 U 161/82 (https://dejure.org/1983,16367)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.01.1983 - 11 U 161/82 (https://dejure.org/1983,16367)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Januar 1983 - 11 U 161/82 (https://dejure.org/1983,16367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 241, 305, 705 ff, 812
    Familienvermögensrecht; Ausgleich von Geld- und/oder Sachleistungen für den Bau eines Familienwohnheims von Verlobten vor ihrer Eheschließung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1983, 494
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1983 - 11 U 161/82
    Hinsichtlich des Hausgrundstücks besteht der Zugewinn allenfalls in dem Wert der während der Ehe auf dem Grundstück errichteten Garage und der dort geschaffenen Außenanlagen, sowie in der den Kaufkraftschwund übersteigenden Wertsteigerung des Hausgrundstücks (vgl. dazu BGHZ 61, 385 = FamRZ 1974, 83; ferner BGH NJW 1975, 258).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1983 - 11 U 161/82
    Allerdings kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Beendigung einer nichtehelichen Gemeinschaft ein Ausgleich nach diesen Regeln in Frage kommen, wenn die Partner durch gemeinschaftliche Leistungen einen Vermögensgegenstand erworben, und hierbei die Absicht verfolgt haben, einen - wenn auch nur wirtschaftlich - gemeinsamen Wert zu schaffen, der von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (BGHZ 77, 55, 56, 57 = FamRZ 1980, 664 = BGHF 2, 88; 1981, 530 = BGHF 2, 460; WM 1982, 747; FamRZ 1982, 1065 = BGHF 3, 424; vgl. auch BGH FamRZ 1965, 368).
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 41/73

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Ermittlung des Wertes eines zum

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1983 - 11 U 161/82
    Hinsichtlich des Hausgrundstücks besteht der Zugewinn allenfalls in dem Wert der während der Ehe auf dem Grundstück errichteten Garage und der dort geschaffenen Außenanlagen, sowie in der den Kaufkraftschwund übersteigenden Wertsteigerung des Hausgrundstücks (vgl. dazu BGHZ 61, 385 = FamRZ 1974, 83; ferner BGH NJW 1975, 258).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 263/81

    Voraussetzungen der Annahme einer Gesellschaft unter Partner einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1983 - 11 U 161/82
    Allerdings kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Beendigung einer nichtehelichen Gemeinschaft ein Ausgleich nach diesen Regeln in Frage kommen, wenn die Partner durch gemeinschaftliche Leistungen einen Vermögensgegenstand erworben, und hierbei die Absicht verfolgt haben, einen - wenn auch nur wirtschaftlich - gemeinsamen Wert zu schaffen, der von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (BGHZ 77, 55, 56, 57 = FamRZ 1980, 664 = BGHF 2, 88; 1981, 530 = BGHF 2, 460; WM 1982, 747; FamRZ 1982, 1065 = BGHF 3, 424; vgl. auch BGH FamRZ 1965, 368).
  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 124/80

    Ausgleich von Ratenzahlungen auf einen während einer nichtehelichen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1983 - 11 U 161/82
    Allerdings kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Beendigung einer nichtehelichen Gemeinschaft ein Ausgleich nach diesen Regeln in Frage kommen, wenn die Partner durch gemeinschaftliche Leistungen einen Vermögensgegenstand erworben, und hierbei die Absicht verfolgt haben, einen - wenn auch nur wirtschaftlich - gemeinsamen Wert zu schaffen, der von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (BGHZ 77, 55, 56, 57 = FamRZ 1980, 664 = BGHF 2, 88; 1981, 530 = BGHF 2, 460; WM 1982, 747; FamRZ 1982, 1065 = BGHF 3, 424; vgl. auch BGH FamRZ 1965, 368).
  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 182/62

    Gründung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts - Verpflichtung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 28.01.1983 - 11 U 161/82
    Allerdings kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei Beendigung einer nichtehelichen Gemeinschaft ein Ausgleich nach diesen Regeln in Frage kommen, wenn die Partner durch gemeinschaftliche Leistungen einen Vermögensgegenstand erworben, und hierbei die Absicht verfolgt haben, einen - wenn auch nur wirtschaftlich - gemeinsamen Wert zu schaffen, der von ihnen nicht nur gemeinsam genutzt, sondern ihnen nach ihrer Vorstellung auch gemeinsam gehören sollte (BGHZ 77, 55, 56, 57 = FamRZ 1980, 664 = BGHF 2, 88; 1981, 530 = BGHF 2, 460; WM 1982, 747; FamRZ 1982, 1065 = BGHF 3, 424; vgl. auch BGH FamRZ 1965, 368).
  • BGH, 02.10.1991 - XII ZR 145/90

    Zugewinnausgleich und ergänzender Ausgleichsanspruch bei Hausbau während der

    Das OLG Hamm (FamRZ 1983, 494) hat in einem Fall, der dem vorliegenden in tatsächlicher Hinsicht sehr ähnlich ist, einen stillschweigend zustande gekommenen Kooperationsvertrag der Verlobten angenommen, durch den sie sich verpflichtet haben, durch beiderseitige Beiträge finanzieller und anderer Art nach Kräften das Bauvorhaben auszuführen und zu unterstützen.
  • OLG Köln, 13.07.1990 - 11 U 29/90

    Geltendmachung eines Bereicherungsanspruchs aus eigenem und abgetretenem Recht

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  • OLG Nürnberg, 15.04.1986 - 6 W 887/86
    Diese Ausgleichsansprüche sind grundsätzlich in derjenigen Höhe begründet, in der der Beklagte von bestehenden Verbindlichkeiten befreit wurde; der Höhe nach begrenzt werden die Ansprüche allerdings durch den bei dem Beklagten noch verbliebenen Vermögensvorteil (vgl. zu der Berechnung insbesondere BGH FamRZ 1982, 910 = BGHF 3, 416; OLG Hamm FamRZ 1983, 494).
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